lokale Befahrungsregelungen
Zunehmend mehr Gewässer sind von Einschränkungen auch für uns Kanuten betroffen. Diese Entwicklung macht natürlich nicht vor unserem Paddelrevier rund um Haltern am See halt. Deshalb hier ein kleiner Überblick über die Befahrungregeln auf Seen, Flüssen und Bächen in der Umgebung des KCH Bootshauses. Der überwiegende Teil der Befahrungsregelungen geht auf den Naturschutz zurück, aber auch Sicherheitsaspekte spielen eine Rolle.
Wesel-Datteln-Kanal
Das unmittelbare am Bootshaus gelegene Gewässer ist der Wesel-Datteln-Kanal. Es ist eine Bundeswasserstraße und somit gelten dort spezielle Regeln. Eine Befahrung ist zeitlich nicht eingeschränkt, wenn man mal von Zeiten absieht, in denen der Kanal zugefroren ist.
Hier gilt u.a.:
Berufsschifffahrt hat Vorrang, Boote müssen gekennzeichnet sein und bei Dunkelheit muss ein weißes Rundumlicht am Boot sein.
Lippe
Die Lippe ist seit ein paar Jahren auf verschiedenen Abschnitten mit unterschiedlichen Befahrungsregelungen versehen. Im gesamten Kreis Recklinghausen besteht ein Uferbetretungsverbot. Ausgenommen hiervon sind lediglich festgelegte Ein- und Aussatzstellen. Diese sind z.B. am Wanderparkplatz in Ahsen, an der Umtragestelle in Flaesheim, am Bootshaus der Kanufreunde Marl, unter der Autobahn A43, am alten Wasserwerk der chemischen Werke Hüls, sowie an weiteren Stellen.
Der Abschnitt der Lippe von der Einsatzstelle Rauschenburg bis zur Einsatzstelle Ahsen ist im Moment für jegliche Befahrung ganzjährig gesperrt. Dies hat Sicherheitsgründe und ist in der maroden Brücke in Ahsen begründet.
Für den Abschnitt von der Einsatzstelle Haltern (an der Straße Zum Ickenkamp) bis zur Einsatzstelle am Alten Wasserwerk der chemischen Werke Hüls in Marl gibt es eine zeitliche Begrenzung von 1. April bis zum 15. November eines jeden Jahres, in der Paddeln erlaubt ist. Außerdem ist aus Naturschutzgründen eine Begrenzung der Anzahl auf 30 Boote pro Tag in dem genannten Zeitraum festgelegt. Hierzu ist eine Anmeldung im Internet auf dem Portal Regiofreizeit nötig. Voraussetzung für die Befahrung ist u.a. der Nachweis einer Ökoschulung. Flöße, Schlauchboote oder Surfbretter sind nicht erlaubt.
Stever
Auf der Unterstever zwischen Halterner Stausee und Mündung in die Lippe besteht auf den letzten ca. 1,3 Kilometern vor der Mündung aus Naturschutzgründen ein ganzjähriges Befahrungsverbot. Dies führt dazu, dass eine Umtragung vom Stausee (Ausstiegsstelle Seestern) zur Lippe (Einstiegsstelle Kanufreunde Marl) aufgrund der festgelegten Ein- und Aussatzstellen über 3km lang ist und über vielbefahrene Straßen (u.a. Recklinghäuser Str.) führt.
Im Bereich Olfen (zwischen Dortmund-Ems-Kanal und Füchtelner Mühle) sollte zunächst im Zuge einer Überarbeitung des dortigen Landschaftsplans evtl. auch eine Befahrungsregelung kommen, doch wie es aussieht bleibt alles erstmal beim Alten und es gibt keine weiteren Einschränkungen.
Halterner Stausee
Ebenfalls mit einer Befahrungsbeschränkung ist der Halterner Stausee belegt. Gepaddelt werden darf vom 1. März bis 15.November in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenausgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. SUPs sind auf dem Halterner Stausee verboten. Jedes Boot benötigt eine Seemarke, die u.a. bei der Stadt Haltern erhältlich ist. Auch der KCH verfügt für seine Mitglieder über derartige Seemarken.
Auf dem See besteht ebenfalls ein Uferbetretungsverbot und ein Verbot im Bereich des Strandbades bzw. des Saugbaggers zu paddeln.
Genaueres regelt hier die Gemeingebrauchsverordnung Halterner Stausee. Diese gilt auch für den Bereich der Zwischenstever vom Alten Garten bis zum Heimingshof.
Hullerner Stausee
Der Hullerner Stausee ist normalerweise für jegliche Befahrung gesperrt. Es existieren jedoch 30 spezielle Seemarken, welche Kanuten des westdeutschen Kanuverbandes eine Durchfahrt ermöglichen. Auch hier verfügt der KCH über diese Seemarken. Analog zum Halterner Stausee ist die Befahrung nur zwischen 1. März und 15. November in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Das Ufer darf nur an der Umtragestelle B58 und der Umtragestelle Heimingshof betreten werden.
Silbersee II
Am Silbersee II zwischen Haltern und Hausdülmen ist neben Baden und Tauchen auch Surfen und Standup paddeln erlaubt. SUPs dürfen zwischen 9 und 18 Uhr in einem festgelegten Bereich genutzt werden. Es dürfen maximal 25 SUPs gleichzeitig auf dem Wasser sein, aber nur bis zu einer bestimmten Windstärke. Genaueres regelt hier die Gemeingebrauchsverordnung Silbersee II.
Heubach
Durch das südliche Münsterland fließt ein Kleinfluss, welcher in den Halterner Stausee mündet: der Heubach, im Unterlauf auch Mühlbach genannt. Zwischen Maria Veen und Hausdülmen, genauer, zwischen der Brücke der A43 und der Halterner Str. in Hausdülmen befindet sich das Naturschutzgebiet Teiche in der Heubachniederung. Obwohl die Ausweisung des Naturschutzgebietes zeitlich befristet war und abgelaufen ist, hat die zuständige Behörde in Münster bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung ein Veränderungsverbot erlassen. Somit besteht in diesem bereich weiterhin ein ganzjähriges Befahrungsverbot. Um dies zu umgehen, besteht die Möglichkeit an der Merfelder Str. zum parallel fließenden Kannebrocksbach umzutragen, der in Hausdülmen in den Heubach mündet.
Funne
Ein Nebenfluss der Stever ist die Funne. Sie ist meist nur im Frühjahr oder nach ergiebigen Regenfällen paddelbar. Zwischen Nordkirchen (Cappenberger Str.) und Selm (Südkirchener Str.) befindet sich das Naturschutzgebiet Funneaue, in dem Paddeln ganzjährig untersagt ist.
Midlicher Mühlenbach / Wienbach
Der Midlicher Mühlenbach und im späteren Verlauf der Wienbach zwischen Klein Reken und der Mündung in die Lippe bei Dorsten ist Naturschutzgebiet. Dort ist eine Befahrung ganzjährig verboten.
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